Wird das deutsche Grundgesetz missbraucht?



Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden (siehe Infektionsschutzgesetz 2020).

Wir müssen unsere Grundrechte zurückfordern!



Artikel 1


Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Im Grundgesetz ist die Menschenwürde der höchste Wert, sie gehört zu den tragenden Säulen unserer Verfassung. Andere Grundrechte sind im Sinne dieses Fundaments auszulegen.

Dass die Menschenwürde „unantastbar“ ist, ist leider keine Garantie, sondern nur ein Gebot, denn die Menschenwürde wird durchaus verletzt!

Anders als bei anderen Grundrechtseingriffen muss der Gesetzgeber dafür keine Rechtfertigung geben.

Auch die Europäische Menscherechtskonvention (EMRK) von 1950 beinhaltet keine solche generelle Garantie.


Kommentar

Die Würde des Menschen als oberstes Gebot der Verfassung ist nicht mehr unverletzlich!

Im Jahre 2020 hat die Bundesregierung per Infektionsschutz gesetz erlassen, dass dieses Gebot und andere Freiheitsrechte eingeschränkt werden dürfen.

Jeder wache Zeitzeuge wird wahrnehmen, wie weitreichend und antidemokratisch diese Handlung ist.



Artikel 2


(1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


(2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.



Der erste Absatz des Artikels 2 wird auch als allgemeines Freiheitsrecht oder allgemeine Handlungsfreiheit bezeichnet. Es schließt auch andere Freiheitsrechte ein wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freizügigkeit oder die Versammlungsfreiheit.


Kommentar

Im Jahre 2020 per Infektionsschutzgesetz durch die Regierungsparteien bereits untergraben.
Einschränkungen der Handlungsfreiheit sind jederzeit möglich und wurden bereits mehrfach realisiert.
Seit einer Nacht-und-Nebel-Aktion der Bundesregierung am 24.06.21 um 23 Uhr ist es dieser nun möglich, selbst ein Jahr nach Ende einer „Pandemie” die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden.



Artikel 3


Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


Dieser allgemeine Gleichheitssatz ist eine Grundnorm für die gesamte Rechtsordnung. Der Gleichheitssatz bedeutet allerdings nicht, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind – vielmehr lässt er Raum für sachgerechte Differenzierungen. Wesentlich Gleiches ist also gleich zu behandeln, wesentlich Ungleiches dagegen ungleich.


Kommentar

Die öffentliche Gewalt geht dennoch willkürlich vor.

Neu eingeführte behördliche Anordnungen belasten, demütigen und behandeln Bürger-Innen ungleich. Wer sich den Anordnungen beugt, darf „Annehmlichkeiten”erwarten, andere werden diskriminiert und diffamiert.

Das verzerrt die demokratische Rechtsordnung zur Fratze.



Artikel 5


Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...

Eine Zensur findet nicht statt.


Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates“- befand das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1966.


Kommentar

Wenn nur Nachrichten von so genannten „offiziellen” Quellen zugelassen werden – das heißt, von den auf Linie gebrachten Medien – und alle anderen Informationsquellen und Meinungen bewusst unterdrückt und boykottiert werden, ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates beerdigt worden.



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